Zulassungsvoraussetzungen:
1. Zur Teilnahme am Löwentriathlon berechtigt ist jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und im Besitz einer gültigen Startnummer des Löwentriathlons 2027 ist.
2. Zugelassen für das Wettkampfformat SPRINT sind die Jahrgänge 2010 und älter (AK 16/17, 18/19 ff). Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Zugelassen für das Wettkampfformat OLYMPISCH sind die Jahrgänge 2008 und älter (AK 18/19, AK 20 ff).
Pflichten der Teilnehmer am Löwentriathlon:
Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten oder beauftragten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet nicht für Fahrräder oder andere Ausrüstungsgegenstände, die auf dem Gelände oder der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhandengekommene Gegenstände von Teilnehmern oder Zuschauern. Diese Gegenstände hat der Eigentümer gegen Diebstahl zu versichern.
Mit dem Empfang der Startnummer erklärt sich der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Teilnehmer und Zuschauer, die Anzeichen von Infekten der oberen oder unteren Atemwege, Husten oder Fieber haben, ist es untersagt das Veranstaltungsgelände zu betreten bzw. müssen es unverzüglich verlassen.
Anmeldung:
1. Die Anmeldung, die eine kostenpflichtige und verbindliche Zusage zur Teilnahme am Löwentriathlon 2027 unter ausdrücklicher Anerkennung der Ausschreibung und der AGB, ist nur ONLINE über die dafür vorgesehenen Anmeldeprozeduren auf der Homepage des Löwentriathlons unter www.loewentriathlon.de möglich.
2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal pro Wettkampfformat anmelden, Doppelanmeldungen werden nicht akzeptiert.
3. Der private Weiterverkauf von Startberechtigungen (Startplätzen) ist untersagt.
4. Ummeldungen wegen Erkrankung oder Verletzung (bitte ärztliches Attest) bis einschließlich 20. Mai 2027 gegen eine Unkostengebühr in Höhe von € 15,- möglich. Dazu bitte eine Mail an info@loewentriathlon.de.
5. Die Anmeldung kann nur akzeptiert werden, wenn die Allgemeinen Renninfos sowie die AGB des Veranstalters und die Wettkampfordnung der DTU anerkannt und das Startgeld beim Veranstalter /Ausrichter eingegangen ist und der Veranstalter / Ausrichter die Anmeldung angenommen und ihr nicht bis zum Wettkampftag widersprochen hat.
Zahlung der Organisationsgebühr:
1. Die Teilnehmer verpflichten sich, per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA) zu zahlen.
2. Sofern die SEPA-Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers nicht eingelöst wird, ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die Kosten der Rücklastschrift und zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 10,- hat auf jeden Fall der Teilnehmer zu tragen und wird diesem berechnet.
Startunterlagenausgabe:
1. Die Startunterlagen werden gegen Ende der ersten Maiwoche 2027 allen Teilnehmern per Deutsche Post zugesendet.
2. Die Identitätskontrolle und Kontrolle der Startberechtigung erfolgt im Rahmen des Bike-Check-In.
Rücktritt von der Anmeldung/Teilnahme:
Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Onlineanmeldung möglich. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich.
Modifikation, Abbruch oder Ausfall des Löwentriathlons:
1. Bei Ausfall oder Änderung des Ablaufs der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Terroranschläge, Vandalismus, Pandemien, Wetter- und Witterungsbedingungen gleich welcher Art) oder behördlicher Anordnung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder Teilen davon und auch nicht auf den Ersatz von Schäden, etwa Anreise, Hotelkosten und o.ä. Eine Kulanzregelung ist eine Leistung des Veranstalters / Ausrichters, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
2. Bei Nichtantreten des Teilnehmers entfällt jeglicher Ersatzanspruch.
3. Sollte aufgrund extremer Witterung (Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser, Starkregen, Hitze) und damit eventuell verbunden, extrem kalter Luft- oder Wassertemperaturen ein Triathlon gemäß den Richtlinien der DTU nicht möglich sein, werden die Wettkämpfe als Duathlon oder einem entsprechend angepassten Format durchgeführt. Ersatzansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
4. Ersatzansprüche von Teilnehmern sind ebenfalls ausgeschlossen, sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Entscheidungen oder einer nicht oder nicht korrekt erfolgten sportrechtlichen Zulassung oder Genehmigung abgesagt oder aus anderen Gründen in ihrer Form modifiziert durchgeführt werden.
Haftung / Freistellungserklärung:
Mit der verbindlichen Anmeldung zum Löwentriathlon über das Onlineportal erkennt jeder Teilnehmer die Ausschreibung des Löwentriathlons sowie die hier formulierten AGB an und verpflichtet sich nach den Vorgaben der Ausschreibung und der AGB bzw. sonstigen offiziellen Informationen und Anweisungen der Veranstalterin und des Ausrichters zu handeln.
1. Jedem Teilnehmer ist bekannt, dass seine Teilnahme am Löwentriathlon Gefahren und Risiken birgt und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen sind. Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
2. Die Haftung des Veranstalters ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter beauftragten Firmen, Dienstleister und Helfer.
3. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände und Besitzgüter der Teilnehmer, die in den Wechselzonen abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Besitzgüter und Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Mit der Entgegennahme der gültigen Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass ihm keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die seine Teilnahme am Löwentriathlon beeinträchtigen, oder die seine Gesundheit durch die Teilnahme am Löwentriathlon gefährden könnten.
6. Ist ein Teilnehmer im Vorstartbereich der Teildisziplin Schwimmen mit seinem Transponder detektiert und tritt den Wettkampf nicht an, hat er sich ebenso direkt beim Einsatzleiter oder einem Kampfrichter persönlich abzumelden. Dies gilt bei jeder Art des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Wettbewerb (DNF). Wird aufgrund der Nichtabmeldung eine Recherche-, Fahndungs- oder Rettungskette ausgelöst, trägt der nicht angetretene oder der ausgestiegene Triathlet sämtliche Kosten, der Recherche- und Fahrungsmaßnahmen sowie der direkten und indirekten Kosten, die mit der Auslösung und Beendigung der Rettungskette verbunden sind.
Datenerhebung, Datenverwertung, Datennutzung und Datenschutz:
1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die bei der Anmeldeprozedur generiert werden, werden nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet.
2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung explizit einverstanden damit, dass seine personenbezogenen Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnislisten, auch durch Drittdienstleister erfasst, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden. Diese Einverständniserklärung gilt auch für alle Fotos und Filmaufnahmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden ebenso einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf von Foto- oder Filmprodukten wird hierdurch nicht begründet.
4. Generell gelten die Datenschutzrichtlinien der DGSVO unter www.loewentriathlon.de/datenschutz/
Fernabsatzgesetz:
Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung auf die mit United Teams e.V. geschlossenen Verträge (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Anmeldung zum Löwentriathlon ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend. Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt. Durch die Angabe der Emailadresse erklärt er sich weiter damit einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen (z.B. Newsletter) an ihn genutzt werden darf.
Änderungsvorbehalt:
Der Veranstalter und Ausrichter hält sich das Recht vor, am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführungen kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.
Jeder Teilnehmer erklärt, dass er die Ausschreibung sowie die AGB des Löwentriathlons sowie die Verzichts ‐ und Freistellungserklärung sorgfältig durchgelesen zu haben und mit dem Inhalt ausdrücklich einverstanden zu sein.
Es gibt das deutsche Recht.
Veranstalter / Ausrichter:
United Teams Rhein-Neckar e.V. / Geschäftsstelle / Neckarstraße 48 / 68259 Mannheim